Dr. med. Martin Krings

Werden die Kosten für eine homöopathische Behandlung

von den Krankenkassen übernommen?


 

Die privaten Versicherungen erstatten die Kosten für eine ärztlich-homöopathische Behandlung in der Regel ohne Probleme.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine klassisch homöopathische Behandlung, insbesondere die zeitintensiven Erst- und Folgegespräche, im Allgemeinen nicht, ganz gleich ob der behandelnde Arzt Kassenarzt oder Privatarzt ist. Deswegen habe ich mich für eine Privatpraxis entschieden, wobei mir wichtig ist, dass die Kosten für alle Selbstzahler, insbesondere auch für Kinder, in vernünftigen Grenzen bleiben.

Es gibt eine Reihe von privaten Zusatzversicherungen, die unter bestimmten Bedingungen für recht wenig Geld einen Teil der Therapiekosten für ärztliche Homöopathie übernehmen: Ein Beispiel finden Sie hier:  >+<

Ob die Kosten durch die Krankenversicherung übernommen werden, hängt also von der Art der Versicherung ab:

  • Privatversicherungen
    Privatpatienten haben freie Arztwahl, die Kosten für eine homöopathische Behandlung werden bei allen Ärzten übernommen.

  • Private Zusatzversicherungen
    Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient unsere Privatpraxis konsultieren möchten, ist eine entsprechende private Zusatzversicherung eine mögliche Option. Speziell für Kinder sind diese Versicherungen relativ günstig.
    Detaillierte Informationen zu privaten Zusatzversicherungen, die die Kosten für eine homöopathische ärztliche Behandlung übernehmen, finden Sie hier auch hier:  <+>

    Manche Patienten entscheiden sich aber auch gegen eine Zusatzversicherung, weil die Kosten der homöopathischen Behandlung längerfristig gesehen (d.h. nach der aufwändigen Erstanamnese) oft günstiger sind als der Aufwand für die Zusatzversicherung.

  •  Gesetzliche Krankenkassen
    Nur einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine klassisch homöopathische Behandlung, näheres erfahren bei Ihrer Krankenkasse.

     
  • Beihilfe
    Wenn Ihre Beihilfestelle nach GOÄ abrechnet und Ihnen freie Arztwahl gewährt, werden die Kosten normalerweise übernommen.

      

Sonderheft "Homöopathie und Kostenerstattung"
4. überab. Auflage

Zur allgemeines Informationen können Sie sich auch folgende Broschüre herunterladen:

http://www.dzvhae.com/homoeopathie_und_kostenerstattung_dzvhae-sonderheft_2010.pdf

 

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Praxis Dr. med. M. Krings | Tel. 02451/921823